Informationen, Ferienregelungen und Verhalten bei extremer Witterung


Die Ferientermine in Rheinland-Pfalz

Ferientermine in Rheinland-Pfalz (Quelle: https://bm.rlp.de/de/service/ferientermine/)

Die Daten bedeuten jeweils den ersten und letzten Ferientag.


Ferien und Bewegliche Ferientage an unserer Schule


Bitte beachten Sie die Termine für das Schuljahr 2025/2026 (erster und letzter Ferientag):

 

Auf Grund einer Änderung der Ferienordnung für Rheinland-Pfalz gibt es ab dem Schuljahr 2024/2025 keine Winterferien und keine Pfingstferien mehr. 

 

Herbstferien          13.10.2025 – 24.10.2025

Weihnachtsferien  22.12.2025 – 07.01.2026

Osterferien            30.03.2026 – 10.04.2026

Sommerferien        29.06.2026 – 07.08.2026

 

 

Am jeweils letzten Schultag vor den Ferien findet Unterricht nach Plan bis zum regulären Ende statt.

Ausgenommen von dieser Regelung sind die beiden Tage, an denen eine Zeugnisausgabe stattfindet.

 

Konkret:

An folgenden letzten Schultagen endet der Unterricht zur regulären Uhrzeit (11:55 Uhr für Klasse 1 und 2, 12:50 Uhr für Klasse 3 und 4):

- Freitag, 10.10.25 (letzter Schultag vor den Herbstferien)

Freitag, 19.12.25 (letzter Schultag vor den Weihnachtsferien)

Freitag, 27.03.26 (letzter Schultag vor den Osterferien)

 

 

An folgenden Tagen endet der Unterricht für alle Klassen um 11:55 Uhr:

- Freitag, 30.01.26 (Ausgabe der Halbjahreszeugnisse)

- Freitag, 26.06.26 (letzter Schultag vor den Sommerferien und Ausgabe der Jahreszeugnisse!) 

Busse fahren an diesen beiden Tagen nur um 12:00 Uhr !

 

 

Die sechs beweglichen Ferientage für das kommende Schuljahr:

1. Karnevalsfreitag, 13.02.2026

2. Rosenmontag 16.02.2026

3. Fastnachtsdienstag 17.02.2026

4. Donnerstag vor dem 1. Mai 30.04.2026

5. Freitag nach Christi Himmelfahrt 15.05.2026

6. Freitag nach Fronleichnam 05.06.2026

 


Winter-/witterungsbedingte Beeinträchtigung des Schülertransports und des Schulbetriebs

Alle Schulen des Maifeldes haben sich auf Folgendes verständigt: 

  1. Grundsätzlich entscheiden die Eltern, ob der Schulweg z.B. bei Glatteis oder Schneefall zumutbar ist.
  2. Die Busunternehmen (ggf. unterwegs auch der insoweit verantwortliche Busfahrer) entscheiden eigenverantwortlich, Busse einzusetzen oder bestimmte Haltestellen anzufahren.
    Sie sind gehalten, entsprechende Informationen frühestmöglich bekannt zu geben.
  3. Die Schüler, die zur Schule kommen, werden auf jeden Fall betreut.
  4. Versäumt ein Schüler/eine Schülerin wegen der winterlichen Verkehrsschwierigkeiten den Unterricht, bitten wir – wie bei anderen Unterrichtsversäumnissen auch – um eine kurze schriftliche Information an den Klassenlehrer.