Informationen, Ferienregelungen und Verhalten bei extremer Witterung


Die Ferientermine in Rheinland-Pfalz

Ferientermine in Rheinland-Pfalz (Quelle: https://bm.rlp.de/de/service/ferientermine/)

Die Daten bedeuten jeweils den ersten und letzten Ferientag.


Ferien und Bewegliche Ferientage an unserer Schule


Bitte beachten Sie die Termine für das Schuljahr 2024/2025 (erster und letzter Ferientag):

 

Auf Grund einer Änderung der Ferienordnung für Rheinland-Pfalz gibt es ab dem Schuljahr 2024/2025 keine Winterferien und keine Pfingstferien mehr. 

 

Herbstferien          14.10.2024 – 25.10.2024

Weihnachtsferien  23.12.2024 – 08.01.2025

Osterferien            14.04.2025 – 25.04.2025

Sommerferien        07.07.2025 – 15.08.2025

 

 

Am jeweils letzten Schultag vor den Ferien findet Unterricht nach Plan bis zum regulären Ende statt.

Ausgenommen von dieser Regelung sind die beiden Tage, an denen eine Zeugnisausgabe stattfindet.

 

Konkret:

An folgenden letzten Schultagen endet der Unterricht zur regulären Uhrzeit (11:55 Uhr für Klasse 1 und 2, 12:50 Uhr für Klasse 3 und 4):

- Freitag, 11.10.24 (letzter Schultag vor den Herbstferien)

Freitag, 20.12.24 (letzter Schultag vor den Weihnachtsferien)

Freitag, 11.04.2025 (letzter Schultag vor den Osterferien)

 

 

An folgenden Tagen endet der Unterricht für alle Klassen um 11:55 Uhr:

- Freitag, 31.01.25 (Ausgabe der Halbjahreszeugnisse)

- Freitag, 04.07.25 (letzter Schultag vor den Sommerferien und Ausgabe der Jahreszeugnisse!) 

 

 

Die sechs beweglichen Ferientage für das kommende Schuljahr:

1. Karnevalsfreitag, 28.02.2025

2. Rosenmontag 03.03.2025

3. Fastnachtsdienstag 04.03.2025

4. Freitag nach dem 1. Mai 02.05.2025

5. Freitag nach Christi Himmelfahrt 30.05.2025

6. Freitag nach Fronleichnam 20.06.2025

 


Winter-/witterungsbedingte Beeinträchtigung des Schülertransports und des Schulbetriebs

Alle Schulen des Maifeldes haben sich auf Folgendes verständigt: 

  1. Grundsätzlich entscheiden die Eltern, ob der Schulweg z.B. bei Glatteis oder Schneefall zumutbar ist.
  2. Die Busunternehmen (ggf. unterwegs auch der insoweit verantwortliche Busfahrer) entscheiden eigenverantwortlich, Busse einzusetzen oder bestimmte Haltestellen anzufahren.
    Sie sind gehalten, entsprechende Informationen frühestmöglich bekannt zu geben.
  3. Die Schüler, die zur Schule kommen, werden auf jeden Fall betreut.
  4. Versäumt ein Schüler/eine Schülerin wegen der winterlichen Verkehrsschwierigkeiten den Unterricht, bitten wir – wie bei anderen Unterrichtsversäumnissen auch – um eine kurze schriftliche Information an den Klassenlehrer.